Die Flexibilisierung ist voll im Gange. Zurückgehende Preise an den Regelenergiemärkten, wirtschaftlicher Erfolgsdruck, der näher rückende Wegfall der EEG-Förderung für die ersten Biogasanlagen in den nächsten Jahren – aus all diesen Gründen wird es immer interessanter, seine Biogasanlage zu flexibilisieren.

Deshalb nimmt auch die Inanspruchnahme der Flexprämie immer mehr an Fahrt auf. Im Dezember 2016 gab es gar den höchsten Anstieg seit Einführung des „Flex-Deckels“ im August 2014. Nachdem die Bundesnetzagentur die Förderung der zugebauten Leistung bis zum Höchstwert von 1350 MW gedeckelt hat, wurden bis Juni 2017 knapp 381 MW an zugebauter Leistung gemeldet – das bedeutet: 28 Prozent sind inzwischen ausgeschöpft.

Wer die Flexprämie in Anspruch nehmen möchte, sollte deshalb schnell sein. Durch die klare Grenze des Flexdeckels gibt es die Prämie nicht ewig – niemand kann allerdings genau voraussagen, wann diese Grenze erreicht ist. Je nachdem, wie schnell jetzt zugebaut wird, dürfte der Deckel in spätestens zwei bis drei Jahren erreicht sein. Außerdem ist die Flexprämie auf zehn Jahre beziehungsweise bis zum Ende der EEG-Laufzeit beschränkt. Bedenkt man als Anlagenbetreiber zudem, dass bei der Planung des flexiblen Betriebs mit einem relativ langen Vorlauf von einem Jahr oder mehr für Genehmigung, Einspeisezusage usw. zu rechnen ist, wird deutlich, dass die Zeit rennt.

Möchten Sie also Ihre Investitionen in die Flexibilisierung auch refinanzieren können und darüber hinaus noch Gewinn erzielen, sollten Sie jetzt starten!

Stellt sich nun die große Frage: Wie flexibilisiert man seine Bestandsanlage am besten? Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen über den Flexibilisierungsprozess.

So profitieren Sie möglichst schnell von der Flexprämie

Prüfen Sie die Voraussetzungen für Flexibilisierung und Flexprämie

Bevor Sie überhaupt eine Entscheidung für oder gegen die Flexibilisierung treffen können, sollten Sie sich zunächst Gedanken über Ihre persönlichen Ziele machen: Wo wollen Sie zum Ende der EEG-Laufzeit mit Ihrer Anlage stehen und wie soll es nach dem Ende dieser 20-jährigen EEG-Laufzeit weitergehen? Was muss an Ihrer Anlage geändert werden? Was sind Sie bereit zu ändern?

Dann gilt es, technische und regulatorische Punkte zu analysieren:

Das BHKW: Wie alt ist das bestehende BHKW? Wie groß ist es? Wie viele Betriebsstunden hat es und wie lange kann es noch betrieben werden? Wann wäre ohnehin eine Revision fällig? Welche Zertifikate hat das BHKW? Gibt es neue Vorschriften, die das bestehende BHKW nicht mehr erfüllen kann wie beispielsweise geänderte Anforderungen der Netzbetreiber, Emissions-Vorschriften, Schallanforderungen? Wieviel Leistung soll aufgestockt werden? Soll das bestehende BHKW ausgetauscht oder ein zweites gebaut werden?
Als Betreiber sollten Sie die Frage nach dem BHKW als erstes beantworten – schließlich bauen alle weiteren Überlegungen darauf auf, mit welchem BHKW und welcher Leistungsgröße Sie flexibilisieren wollen.

Der Gasspeicher: Was ist die minimal benötigte Größe? Wie hoch sind die Investitionskosten?

Der Netzzugang: Wie fällt die Netzverträglichkeitsprüfung aus? Wie groß ist der bestehende Transformator? Wie sieht es mit der Übergabeschutzstation aus? Und wie mit der Mittelspannungsrichtlinie?

Das Gärrestlager und die Gasstrecke: Muss das Gärrestlager neugebaut werden? Wie sieht es mit der gasdichten Abdeckung aus? Muss die Gasstrecke überholt werden, da mehr Leistung auch Einfluss auf Gaskühlung, Gasaufbereitung und Gasleitung hat?

Das Anlagenregister: Müsste die (Änderungs-)Genehmigung bzw. der Zubau gemeldet werden?

Den Zubaudeckel: Wie ist der aktuelle Status des Zubaudeckels? Eine Anleitung, wie Sie sich über die aktuellen Zahlen auf dem Laufenden halten können, gibt es übrigens hier (Link zur Anleitung).

Das Laufzeitende: Wann würde der Mindestvergütungszeitraum für die Anlage enden? Könnte er verlängert werden?

Die Genehmigung: Wie sieht es mit baurechtlichem beziehungsweise immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren aus?

Das Anlagenzertifikat: Wie sieht es mit der Netzverträglichkeit aus?

Die Höchstbemessungsleistung: Wie hoch ist der Grenzwert, bis zu dem der Vergütungsanspruch in voller Höhe geltend gemacht werden kann?

Das Umweltgutachten: Erfüllt die Anlage die Voraussetzungen des EEG zur Erlangung des Vergütungsanspruchs?

Treffen Sie eine Entscheidung für oder gegen die Flexprämie

Sobald Sie alle Punkte analysiert und beantwortet haben, empfiehlt es sich, diese in begrenzende und motivierende Faktoren zu unterteilen. Begrenzende Faktoren könnten etwa der Gasspeicher sein, der mit hohen Investitionskosten erweitert werden muss oder auch der Netzzugang, der einen vergrößerten Transformator benötigt. Auch technische Einschränkungen, die eventuelle Unsicherheit, ob das Ganze genehmigt wird oder ob Substrate ausreichend zur Verfügung stehen, können die Entscheidung negativ beeinflussen.
Motivierende, also für die Überbauung sprechende Punkte können beispielsweise das bestehende BHKW sein, das durch sein Alter und seine Betriebsstunden irgendwann ohnehin überholt werden muss sowie die Ertragslage, die sich durch die bedarfsgerechte Produktion, die gesteigerte Kraft-Wärme-Kopplung und den Wärmeerlös verbessert. Zudem wäre die Flexibilisierung eine Lösung für die Nach-EEG-Laufzeit. Sie würden auch Ihre persönliche Zufriedenheit in puncto Ertrag und Nachhaltigkeit verbessern und eine Perspektive für etwaige Nachfolger schaffen.
Nach einer systematischen Analyse und Beurteilung aller Fakten können Sie anschließend eine Entscheidung für oder gegen eine Erweiterung treffen.

Setzen Sie das Vorhaben „Flexprämie“ in die Praxis um

Für einen optimalen Start in die Flexibilisierung empfiehlt es sich, in den folgenden zehn Schritten vorzugehen:

Schritt 1: Entscheidung

Ist die Entscheidung für die Flexibilisierung gefallen, sollten Sie nicht länger zögern, sondern Ihren Plan rasch und konsequent umsetzen. Denn, wie bereits erwähnt, ewig wird es die Flexprämie nicht geben.

Schritt 2: Netzzugang

Als erstes sollten Sie sich um die Netzverträglichkeitsprüfung kümmern – der Netzverknüpfungspunkt, an dem die Anlage angeschlossen werden kann, muss ermittelt werden. Dieser Punkt ist wichtig für die Einspeisezusage, die dann sechs bzw. zwölf Monate gültig ist. Möglicherweise müssen Umbauten für den Netzzugang in Angriff genommen werden. Jetzt auch entscheidend: Die Ermittlung der richtigen Transformatorgröße.

Schritt 3: Planungsleistungen

Jetzt gilt es, alle weiteren Schritte wie Netzzugang, Genehmigung, Elektrotechnik, Gasstrecke und Wärmekonzept konkret zu planen. Tipp: Ein Planungsbüro nimmt Ihnen dabei viel Arbeit ab, außerdem minimieren Sie so die Risiken einer Fehlplanung, Genehmigungsprozesse werden optimiert usw.

Schritt 4: Genehmigung

Ihre Erweiterung muss genehmigt beziehungsweise müssen Änderungen an der Anlage angezeigt werden.

Schritt 5: BHKW und Gasspeicher

Entscheiden Sie, wer Ihr Blockheizkraftwerk (über)bauen könnte. Ausschlaggebend bei der Auswahl sind u.a. Energie- und Wärmebedarf Ihrer Anlage, die Spezialisierung auf den Brennstoff Biogas, bewährte und zuverlässige Technik, lange Laufzeiten der BHKWS um das Ende der EEG-Vergütung und darüber hinaus planen zu können, flexible Einsetzbarkeit für den Regelenergiemarkt sowie Zuverlässigkeit bei Start- und Stop-Betrieb.

Schritt 6: Direktvermarktung

Bevor Sie einen Vertrag mit einem Direktvermarkter abschließen, sollten Sie auf jeden Fall mehrere Angebote einholen. Lassen Sie den Vertrag mit dem Anbieter Ihrer Wahl schließlich vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt prüfen, da es sich dabei doch um ein recht komplexes Vertragskonstrukt handelt.

Schritt 7: Zertifikate, Abnahmen

Hat die Anlage nach der Flexibilisierung eine Scheinleistung von 1.000 kVA überschritten, benötigen Sie ein Anlagenzertifikat nach BDEW Mittelspannungsrichtlinie. Ein Einheitenzertifikat ist obligatorisch.

Schritt 8: Gutachten Flexibilitätsprämie

Die Flexprämie kann nur mit einem Gutachten, das von einem zugelassenen Umweltgutachter in einem dreitägigen Probebetrieb ausgestellt wird, beantragt werden.

Schritt 9: Meldungen

Infomieren Sie sich, in welchem Fall eine Meldepflicht für Ihre Anlage besteht. Wird die installierte Leistung erhöht, beträgt die Frist zur Registrierung bei der Bundesnetzagentur drei Wochen, nehmen Sie die Flexprämie erstmalig in Anspruch, endet die Frist vor Inanspruchnahme bzw. maximal drei Monate vorher.

Schritt 10: Betrieb

Bedarfsgerechte Stromerzeugung

Sind all diese Schritte erledigt, können Sie mit Ihrer Biogasanlage in die Zukunft starten.

Flexibilisierung und Flexprämie – Chancen und Risiken

Die Flexibilisierung einer Biogasanlage ist ein aufwändiges Projekt und birgt zweifelsohne Risiken: Oftmals sind für die einzelnen Einheiten wie BHKW, Gasspeicher oder Trafo große Investitionen nötig. Zusatzerlöse durch Regelenergie oder Strombörse sind nicht unbedingt kalkulierbar. Die Anforderungen an Betreiber und Technik steigen ständig, teilweise fehlt aber noch der nötige Erfahrungsschatz. Die Zeit für Planung, Genehmigungsverfahren, Netzbaumaßnahmen, Gutachten usw. ist beträchtlich – mit einem Jahr sollten Sie als Betreiber rechnen. Und dann gibt es noch den Deckel der Flexprämie, der bei 1350 MW liegt und der irgendwann erreicht sein wird.

Demgegenüber stehen aber die vielen Chancen, die sich Ihnen durch die Flexibilisierung Ihrer Anlage bieten: Sie generieren Zusatzerlöse aus der Flexprämie und der bedarfsgerechten Stromerzeugung. Sie erhöhen den Gesamtwirkungsgrad Ihrer Anlage und haben weniger Verluste an Primärenergie. Indem Sie die Effizienz steigern, reduzieren sich auch Ihre Futterkosten. Sie können Betriebskosten einsparen, da bei größeren BHKWs die spezifischen Servicekosten sinken. Ein zusätzliches BHKW „entspannt“ Sie als Betreiber durch die zusätzliche Redundanz, die Sie jetzt zur Verfügung haben. Stillstandszeiten sind effektiv gepuffert und die Höchstbemessungsleistung kann durch die Verlagerung der Erzeugung maximal ausgenutzt werden. Möglicherweise stünde eine Investition in Ihr bestehendes BHKW ohnehin an, die Flexibilisierung unterstützt dabei die Amortisation. Außerdem tragen Sie so zur Akzeptanz der Biogasanlagen bei. Und: nur mit einer flexiblen Anlage bleiben Sie wettbewerbsfähig – denn nach der fixen EEG-Vergütung ist ein Weiterbetrieb der Anlage ohne Flexibilisierung nicht mehr möglich!
Aus heutiger Sicht ist die Flexibilisierung also die beste Möglichkeit, wie Sie Ihre Anlage für die Zukunft nach dem EEG ausrichten können.

Sie brauchen noch mehr Argumente? Lesen Sie in unserem nächsten Beitrag, warum sich ein BHKW ganz sicher auch für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb lohnt.

 

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