EEG

Die Abkürzung EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) steht für den Ausbau von erneuerbaren Energien. Das Gesetz steht dafür, dass Strom bevorzugt aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz transportiert wird. Den Erzeugern wird eine Einspeisevergütung garantiert. Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten Sie aktuelle Informationen zum EEG: