Höchstbemessungsleistung
30. Juli 2019
|Von Stephan Heinrich
Bis zur Grenze der Höchstbemessungsleistung kann jede Biogasanlage die EEG-Vergütung einbeziehen. Laut dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) § 101 Übergangsbestimmungen für Strom aus Biogas ist die Höchstbemessungsleistung im Sinne von Satz 1 „(…)die höchste Bemessungsleistung der Anlage in einem Kalenderjahr seit dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme und vor dem 1. Januar 2014. Abweichend von Satz 2 gilt der um 5 Prozent verringerte Wert der am 31. Juli 2014 installierten Leistung der Anlage als Höchstbemessungsleistung, wenn der so ermittelte Wert höher als die tatsächliche Höchstbemessungsleistung nach Satz 2 ist.“