Bestandsanlage
Laut EEG ist eine Bestandsanlage eine BHKW-Anlage, die der derzeitige Eigentümer vor dem 01.08.2014 als Eigenerzeuger betrieben hat. Zusätzlich ist eine Bedingung, dass der Strom in räumlichem Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage genutzt wird oder eine Eigenversorgung ohne Direktleistung und Anschluss an das allgemeine Netz besteht.
Laut KWK-Gesetz gilt jede Stromerzeugungsanlage als Bestandsanlage, die vor dem 23.01.2014 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt wurde oder nach einer anderen Bestimmung des Bundesrechts zugelassen worden ist. Das gilt auch, wenn sie erst nach dem 01.08.2014 erstmals Strom erzeugt hat, allerdings nur, wenn sie vor dem 01.01.2015 zur Eigenversorgung im Sinne des EEG 2014 genutzt wurde.
Außerdem sind auch Anlagen als Bestandsanlage zu behandeln, die Bestandsanlagen an demselben Standort erneuern, erweitern oder ersetzen. Ausnahme ist, wenn die installierte Leistung durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht wurde.