Einspeisung/Einspeisevergütung

Wer eine Energieerzeugungsanlage betreibt, hat die Möglichkeit sich den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom vergüten zu lassen. Dabei sind die Randbedingungen wie eingesetzte Technik, eingesetzter Primärenergieträger und Leistungsgröße maßgeblich dafür, ob der eingespeiste Strom nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem KWK-Gesetz vergütet wird.

Grundlegend kann man sagen, dass Anlagen wie Photovoltaik, Windkraftanlagen und Biomasseanlagen dem EEG zugeordnet sind. Anlagen, welche den Strom nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen, sind dem KWK-Gesetz zugeordnet. Die Höhe und Dauer der Vergütungen sind spezifisch zu ermitteln und können den einzelnen Gesetzen entnommen werden.