TA – Lärm

Diese technische Anleitung (TA) ist ebenfalls Teil des deutschen Immissionsschutzgesetzes und regelt in Form einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Grundlage ist § 48 des Bundesimmissions-Schutzgesetz.