Wer CO2 ausstößt, muss dafür bezahlen. So will es das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG. 2019 verabschiedet und 2021 eingeführt, trifft die mit dem BEHG eingeführte CO2-Bepreisung nahezu alle Unternehmen – zumindest indirekt über die Energiepreise. Doch wer muss wie viel bezahlen? Wen betrifft der Erwerb von Zertifikaten? Und was hat es mit den Kompensationsregelungen auf sich?
Wie die Ausgestaltung der BEHG in Zukunft aussehen wird, wie sich die Preise gestalten werden und was das für Betreiber von Erdgasanlagen bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
BEHG – Das sind Sinn und Zweck des Gesetzes
Als Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel hat das BEHG das übergeordnete Ziel, CO2-Emissionen zu reduzieren und darüber einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Energieeinsparung sowie zu einer verbesserten Energieeffizienz zu leisten. Darüber hinaus soll es den Umstieg auf erneuerbare Energiekonzepte vorantreiben. Einfach gesagt, gründet sich die Idee hinter dem BEHG auf den Gedanken, den CO2-Ausstoß durch die damit verbundenen Kosten denkbar unattraktiv zu machen.
Die Einnahmen, die durch die Vorgaben des BEHG generiert werden, sollen zudem sowohl der Allgemeinheit als auch Unternehmen zugute kommen, indem sie (zumindest teilweise) an Betriebe und Bürger zurückgegeben werden. Das kann zum Beispiel in Form einer höheren Pendlerpauschale oder einer reduzierten EEG-Umlagen passieren. Darüber hinaus ist geplant, die Einnahmen auch für andere Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen.
So funktioniert die CO2-Bepreisung in der Praxis
Das Prinzip des BEHG ist im Grunde denkbar einfach: Wer in den Sektoren Wärme und Verkehr fossile Brennstoffe in Verkehr bringt, muss Emissionszertifikate erwerben. Das bedeutet, dass jeder, der Kohlenstoffdioxid behaftete Brennstoffe vertreibt, dafür entsprechende Zertifikate erwerben muss. Deren Anzahl richtet sich nach der spezifischen ausgestoßenen CO2 Menge eines Brennstoffs. Je mehr fossile Brennstoff vertrieben werden, umso mehr Zertifikate müssen käuflich erworben werden.
Für diese Brennstoffe brauchen Sie ein Zertifikat
Doch wer muss nun konkret ein Zertifikat erwerben? Und für welche Brennstoffe gelten die Vorgaben des BEHG? Tatsächlich betrifft die CO2-Bepreisung alle Brennstoffe, bei deren Nutzung Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre entlassen wird. Darunter fallen sämtliche Flüssiggase und Kraftstoffe sowie Heizöle und Erdgas. Nicht unter die Bepreisung des BEHG fallen lediglich Emissionen, die bereits durch den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Für jede natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft, die einen dieser Brennstoffe in den Verkehr bringt, gilt damit ab dem 01. Januar 2021 die Pflicht zum Erwerb entsprechender Zertifikate.
Wie viele Zertifikate ein Emittent laut BEHG erwerben muss, richtet sich nach der jeweiligen Menge ausgestoßenen Kohlenstoffdioxids. Zum Erwerb verpflichtet ist dabei allerdings jedes Unternehmen, das fossile Brennstoffe in den Verkehr bringt bzw. liefert. Im Falle von Erdgas sind es die Lieferanten auf der letzten Handelsstufe, also jene, die den Brennstoff zum verbrauchenden Unternehmen oder Endverbraucher bringen, die zahlen müssen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Endverbraucher müssen keine Zertifikate erwerben! Dennoch wirkt sich das BEHG indirekt auf sie aus, zahlen sie durch die Bezugspreise von Erdgas, Diesel und Co. doch indirekt für die Bepreisung.
Preisentwicklung: der aktuelle Stand und die Zukunft
Aktuell liegt der Preis für eine Tonne ausgestoßenes CO2 bei 25 Euro. Bis zum Jahr 2025 soll dieser Preis sukzessive ansteigen.
CO2-Preis Euro/Tonne |
Benzin (ct/l) |
Diesel (ct/l) |
Heizöl (ct/l) |
Erdgas (ct/10 kWh*) |
|
2021 | 25 | 7,0 | 7,9 | 7,9 | 6 |
2022 | 30 | 8,4 | 9,5 | 9,4 | 7 |
2023 | 35 | 9,9 | 11,1 | 11,0 | 8 |
2024 | 45 | 12,7 | 14,2 | 14,2 | 11 |
2025 | 55 | 15,5 | 17,4 | 17,3 | 13 |
Quelle: BMU, 2021
*Anmerkung: Der Heizwert (Energiedichte) von 1 Liter Heizöl entspricht rund 10 kWh Erdgas.
Ab 2026 ist ein Versteigerungsverfahren geplant, bei dem sich die CO2-Bepreisung zwischen einem Minimum von 55 Euro und einem Maximum von 65 Euro einpendeln soll. Dadurch wird die Preisentwicklung zudem abhängig von Angebot und Nachfrage. Verlässliche Aussagen darüber, wie hoch die Preise in Zukunft tatsächlich sein werden, lassen sich deswegen noch nicht machen.
Was heißt das am Beispiel vom Brennstoff Erdgas: Auf Grundlage der 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2, was in diesem Jahr der festgesetzte Preis ist, errechnen sich für eine Kilowattstunde Erdgas etwa 0,54 Cent (brutto), welche der Inverkehrbringer 2021 für ein Zertifikat zahlt. Kommendes Jahr steigt der Preis schon auf knapp 0,7 Cent/kWh. Hier zeigt sich deutlich der Zielgedanke des BEHG: Je weniger Erdgas verbraucht wird, umso weniger muss bezahlt werden.
[…] einzige Minuspunkt für die Emittenten. Denn die Anzahl der Zertifikate ist begrenzt, ist durch das BEHG doch zusätzlich ein CO2-Limit definiert. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung den […]