Neues Jahr, neuer Start – mit Beginn des Jahres 2021 soll sich auch im deutschen Energiesektor einiges tun. Denn dann soll eine neue, überarbeitete Fassung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft treten. Den vollständigen Entwurf können Sie in der Pressemitteilung des BMWI nachlesen.

Dieses sogenannte EEG 2021 soll das bis dato geltende EEG 2017 zum Jahreswechsel ablösen. In diesem Zusammenhang ergeben sich einige Änderungen für Betreiber und Besitzer von Biogas- und BHKW-Anlagen. Welche Änderungen das sind, was dies für die Biogasbranche und BHKW-Betreiber bedeutet und wie die wichtigsten Eckpunkte des EEG 2021 aussehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was regelt das EEG 2021?

Generell legt das EEG 2021alle Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten deutschen Stromverbrauch fest. Dabei bezieht es sich auf sämtliche Forderungen, die bis zu den Jahren 2030 und 2050 umgesetzt sein sollen. Zudem beschreibt es alle Ausbaupfade erneuerbarer Energiekonzepte. Bevor das Gesetz aber überhaupt zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, muss es eine erfolgreiche Ressortabstimmung erhalten. In diese hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Referentenentwurf bereits gegeben. Ende September ist dann der Kabinettsbeschluss gefallen: Das EEG 2021 nimmt immer mehr Form an.

Diese 10 Punkte des EEG 2021 betreffen Anlagenbesitzer und -betreiber direkt

Auch auf die Biogasbranche hat die überarbeitete Fassung des EEG einige Auswirkungen. Das betrifft vor allem die folgenden zehn Punkte:

1. Das Biomasse-Ziel

Mit dem EEG 2021 gilt ein neues Ausbauziel für Biomasse. Dieses liegt bei 8,4 GW, was einer zusätzlich installierten Leistung von rund 3.500 MW entspricht. Eine Anpassung, die sich mit den Zielen des Klimaschutzprogramms 2030 deckt und ein klares Bekenntnis zu den Potenzialen von Biomasse als Treiber der Energiewende ist.

2. Die Gebothöchstwerte laut EEG 2021

Auch die Gebothöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen sowie für Biomethananlagen ändern mit einer Erhöhung von jeweils 2 ct/kWh. Damit gelten nun die folgenden Höchstwerte: 16,4 ct/kWh für Neuanlagen, 18,4 ct/kWh für Bestandsanlagen sowie 19 ct/kWh für Biomethananlagen.

3. Das Ausschreibungsvolumen für Biomasse

Das Ausschreibungsvolumen für Neuanlagen und die zweite Vergütungsperiode von Altanlagen soll auf 350 MW hochgesetzt werden. Für Biomethananlagen gilt ebenfalls ein neues Ausschreibungsvolumen von 150 MW. In Summe für die Bioenergie somit 500 MW pro Jahr.

4. Ein neues Ausschreibungsmodell für Biomethananlagen

Wer eine Biomethananlage im Süden Deutschlands betreibt oder besitzt, kann dank der Neuerungen des EEG 2021 von der sogenannten „Südquote“ profitieren. Um eine verbesserte regionale Steuerung und eine erleichterte Integration in das Stromversorgungssystem zu erreichen, soll es für Biomethananlagen mit dem EEG ein neues Ausschreibungsmodell geben. Hierbei werden 150 MW/Jahr mit max. 19 ct/kWh bezuschlagt.

5. EEG 2021 bringt Anhebung des Flexibilitätszuschlags

Mit dem EEG 2021 steigt der Flexibilitätszuschlag von 40 €/kW auf 65 €/kW. Dadurch verbessert sich die Position hochflexibler Anlagen in der Ausschreibung. Für Anlagenbetreiber ist das ein zusätzlicher Grund, die Anschlussvergütung auch bei Bestandsanlagen in Anspruch zu nehmen. Denn so steigen die Wettbewerbschancen für die zweite Vergütungsperiode weiter.

6. Aufhebung der Deckelung der Flexibilitätsprämie

Kein Flexdeckel mehr! Denn mit der Gesetzesnovellierung gilt: Anlagenbetreiber haben solange einen Anspruch auf die Flexprämie, wie die Vergütung läuft bzw. bis zehn Jahre nach der ersten Meldung beim Netzbetreiber. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das entsprechende BHKW mit mindestens 1.000 Betriebsstunden pro Jahr im Einsatz ist. Eine Reform für Spät-Flexibilisierer sowie für einen zeitlich gestaffelten Leistungszubau berücksichtigt das EEG 2021 bisher allerdings nicht.

7. Realisierungsfrist für Neuanlagen

Die Realisierungsfrist für Neuanlagen verlängert sich von 24 Monaten auf 36 Monate.

8. Wechselfrist für bezuschlagte Bestandsanlagen

Anders sieht es mit der Wechselfrist für bezuschlagte Bestandsanlagen aus. Hier legt das EEG 2021 eine Verkürzung des zweiten Vergütungszeitraums von zwölf auf zwei Monate fest.

9. Jährliche Berechnung Marktprämie ab 2024

Eine weitere wichtige Neuerung des EEG 2021, die Anlagenbetreiber direkt betrifft, ist die Berechnung der Marktprämie. Diese wird ab 2024 für neue und neu in Betrieb genommene Biomasseanlagen jährlich berechnet.

10. Veränderte Deckelung des anzulegenden Werts

Bisher galt die Deckelung des anzulegenden Werts nur für Anlagen, die überwiegend Bioabfälle einsetzen. Mit dem EEG 2021 ändert sich das. Ab dem kommenden Jahr betrifft diese Deckelung grundsätzlich alle Anlagen, ist dabei jedoch abhängig vom jeweils genutzten Anteil der Bioabfälle am Gesamtinput.

Vergessen oder extra weggelassen? Diese Faktoren bleiben im EEG 2021 außen vor

Trotz aller Vorteile, die das EEG 2021 für erneuerbare Energiekonzepte erreichen möchte, bleiben einige wichtige Faktoren offen. Denn der Großteil der Neuerungen bezieht sich auf Photovoltaik-, Wind- und Solarkraft. Die Biogasbranche bekommt gute Impulse, dennoch bleibt sie etwas zurück.

Das Potenzial der Biogasbranche, die Lücke flexibel bereitgestellter Leistung zu schließen, die die Abschaffung von bspw. Kohle- und Atomkraft hinterlassen wird, sollte nicht vergessen werden. Gerade vor diesem Hintergrund sollte das EEG 2021 nicht nur Wind- und Sonnenenergie mit Förderungen bedenken, sondern sein Augenmerk auch auf Biogas- und BHKW-Anlagen legen. Denn letztendlich werden diese in Zukunft ebenfalls einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, eine verlässliche Energieversorgung sicherzustellen.