Für Anlagenbauer und -betreiber von BHKW-Anlagen gilt seit April 2019 eine neue Regelung: die VDE-AR-N 4110 „TAR Mittelspannung“, kurz VDE 4110. Sie löst die bisher gültige BDEW Mittelspannungsrichtlinie ab und legt die Anforderungen von Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von BHKW-Anlagen fest, die am Netzanschlusspunkt an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen sind bzw. werden.

Welche Änderungen und Neuerungen mit der VDE 4110 einhergehen und was Anlagenbauer und -betreiber beim Neu- bzw. Zubau ihrer Anlagen unbedingt wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wen betrifft die VDE 4110?

Publiziert vom VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V., gilt die technische Regel VDE 4110 für alle BHKW-Anlagen, die ihren Netzanschlusspunkt am Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers haben. Neben den Erzeugungsanlagen bzw. -einheiten bezieht sich die neue Regel erstmals auch auf Speicher. Der Verweis in Gesetzestexten auf diese Regel macht die VDE 4110 bindend.

Doch trotz des Inkrafttretens der VDE 4110 am 27. April 2019 müssen Anlagenbauer und -betreiber nicht zwangsläufig sofort das neue Regelwerk anwenden. Entsprechende Übergangsfristen machen Ausnahmen für sogenannte Bestandsanlagen möglich. Gemeint sind laut Gesetzestext damit solche Anlagen „für die vor dem 27. April 2019

  1. eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder
  2. der Anschluss an das Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist.“

Die Übergangsfrist gilt dabei bis Ende Juni 2020. So lange dürfen Betreiber die bisherigen Regelwerke anwenden.

Ersetzt die VDE 4110 die „alte“ BDEW Mittelspannungsrichtlinie?

Die VDE 4110 ersetzt unter anderem die technischen Richtlinien „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ sowie die „Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung“ des BDEW von 2008. Durch die heutigen Zeiten, in denen zunehmend dezentrale erneuerbare Erzeugungsanlagen, die ihre Energie fluktuierend einspeisen, Kraftwerke mit konstanter Energieabgabe ersetzen, ist eine Novellierung der Anschlussregeln notwendig geworden.

Für Anlagenbauer hat das einige Veränderungen zur Folge, denn sie müssen die VDE 4110 über kurz oder lang anwenden. Der Vorteil: Für den Bau und den Betrieb einer BHKW-Anlage galt es bisher, eine Menge an unterschiedlichen Unterlagen zu beachten. Ziel des VDE ist es, diese Vielzahl zu reduzieren und den Anlagenbetrieb zu vereinfachen.

Der Nachteil: Noch ist die VDE 4110 keine gängige Praxis und alle Betroffenen, wie zum Beispiel Planer, Behörden, Netz- oder Anlagenbetreiber, müssen sich erst an die neue Regelung gewöhnen. So minimiert sich der Verwaltungsaufwand zunächst nicht, denn die Einarbeitung in neue Vorschriften braucht Zeit. Gerade bei der Planung und dem Bau einer BHKW-Anlage kann das zu zeitlichem Verzug führen.

Das sind die geänderten Vorschriften für Neuanlagen

Mit der VDE 4110 treten einige wesentliche Änderungen in Kraft. Das betrifft vor allem erweiterte technische Eigenschaften von Erzeugungsanlagen, wie z.B. einen geänderten Blindleistungsbereich, das Durchfahren eines Spannungssprungs nach oben sowie erweiterte Anforderungen an das Schutzkonzept. Hersteller bestätigen diese Anforderungen durch neue Einheiten- und Komponentenzertifikate.

Diese Zertifikate, aber auch weitere projektspezifische Vorgaben des Netzbetreibers, sind wesentliche Bestandteile bei der Anlagenzertifizierung. Diese muss laut neuem Regelwerk nun vor der Inbetriebnahme, am besten sogar schon während der Planungsphase der BHKW-Anlage erfolgen. So ist es ratsam, sich bereits vor der Planungsphase um ein Einheitenzertifikat sowie um alle benötigten Komponentenzertifikate zu kümmern. Denn der Besitz all dieser Unterlagen ist notwendig, um überhaupt mit der Planung einer BHKW-Anlage beginnen zu können.

Neu ist durch die VDE 4110 zudem, dass das Anlagenzertifikat bereits für Erzeugungsanlagen ab 135 kWel erforderlich ist. Dabei gibt es für die verschiedenen Leistungsklassen drei Typen von Anlagenzertifikaten:

Typ A: Für Erzeugungsanlagen > 950 kWel
Typ B: Für Erzeugungsanlagen von 135 bis 950 kWel
Typ C: Einzelnachweis für z.B. Prototypen oder Generatoren > 10 MWel

Für die Zertifizierung und die Inbetriebnahme sind das wesentliche Faktoren, die Anlagenbauer- und Betreiber unbedingt beachten sollten. Auch bei Änderungen, wie beispielsweise einem Zubau, sind darüber hinaus in manchen Fällen die technischen Daten der bestehenden Erzeugungseinheiten, deren Transformatoren und Informationen zu den spezifischen Anforderungen gemäß BDEW im Zuge der Anlagenzertifizierung nachzuweisen.

Deswegen kann sich Ihr Projekt durch die VDE 4110 verzögern

Anlagenbauer und -betreiber müssen sich nun zunächst in die Neuerungen der VDE 4110 einarbeiten. Das kann einiges an Zeit kosten, was sich negativ auf die Planungs- und Bauzeit eines Projektes auswirkt. Wichtig ist es deswegen, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls einen Experten mit in das Projekt einzubeziehen.

Wer vermeiden will, dass sich Planung, Bau und Inbetriebnahme einer Anlage verzögern, sollte zudem sein Augenmerk auf eine reibungslose Zertifizierung legen. Denn sobald sich diese verzögert, kommt das gesamte Projekt in zeitlichen Rückstand. Und ohne Anlagenzertifikat ist keine Inbetriebnahme möglich.

Lässt sich eine Anlage nicht zügig und ohne Probleme zertifizieren, so kann die Zeit knapp werden, um mit einer flexibilisierten Biogasanlage noch fristgerecht ans Netz zu gehen und die Flexibilitätsprämie zu erhalten. Nach der Inbetriebsetzungserklärung muss zudem die Konformitätserklärung für die Erzeugungsanlage innerhalb von sechs Monaten erfolgen, damit der Betreiber nach Anforderungen der VDE 4110 eine endgültige Betriebserlaubnis erhält.

So wichtig ist eine frühzeitige Informationsbeschaffung

Wer also die Zertifizierung seiner Anlage angehen will, sollte so früh wie möglich damit anfangen, sich alle Informationen in Bezug auf die Vorgaben der VDE 4110 zu beschaffen. Hierbei empfiehlt es sich, noch vor der Planungsphase des Anlagenbaus damit zu beginnen. Denn bevor die Planung beginnen kann, ist es notwendig, ein Einheitenzertifikat sowie alle benötigten Komponentenzertifikate zu besitzen.

Gemeinsam mit den projektspezifischen Vorgaben des Netzbetreiber sowie den Herstellerunterlagen sind dann alle Daten beisammen, die die Planung der Erzeugungsanlage benötigt – für eine reibungslose Planung und einen zeiteffizienten Bau Ihrer BHKW-Anlage.

Sie haben noch Fragen zu Planung und Bau einer BHKW-Anlage? Planen Sie mit uns Ihre BHKW-Anlage und lassen Sie sich fachmännisch zum Thema VDE 4110 beraten.

 

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