Die Preise für Strom, Gas und Wärme bestimmen auch 2023 die Diskurse rund um Energiegewinnung, -versorgung und -nutzung. Vor allem die Energiepreisentwicklung der letzten Monate hat für viele Diskussionen gesorgt – und letztendlich zu einer Energiepreisbremse geführt. Das hat Folgen, die nicht zuletzt die Biogasbranche betreffen.

Welche Auswirkungen die neuen Gesetzgebungen zu beschlossenen Energiepreisbremsen und Erlösabschöpfungen auf die Branche haben und was überhaupt hinter der Energiepreisbremse steckt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Energiepreisbremse und Erlösabschöpfung – Die Auswirkungen auf die Biogasbranche
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Strompreisbremse, Wärmepreisbremse und CO. – so kam es dazu

Seit fast einem Jahr währt der Krieg zwischen Russland und Ukraine schon und hält die ganze Welt in Atem. Eine Vielzahl an Branchen spürt dabei seit Monaten die Auswirkungen. Ob Lebensmittelindustrie, Handwerk oder Energiesektor: Sie alle müssen Lösungen für mangelhafte oder ganz ausgefallene Lieferungen finden. Vor allem die Kosten für Gas, Strom und Wärme sind in diesem Zusammenhang explodiert. Für viele Unternehmen ist das über kurz oder lang der direkte Weg in den Ruin – womit das Thema Energiepreisbremse ins Spiel kommt.

Um Privathaushalte sowie kleine, mittlere und große Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 beschlossen, dass es nicht mehr ohne Gaspreisbremse, Strompreisbremse und Wärmepreisbremse geht. Diese sollen die Kosten für Energie deckeln und die massiv gestiegene Energiepreisentwicklung zumindest in Teilen abfangen. Passend zum neuen Jahr haben Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung gegeben: Ab März 2023 sowie rückwirkend für die Monate Januar und Februar gilt in Deutschland eine Energiepreisbremse für Gas, Strom und Wärme.

Vom Gesetz in die Praxis – so funktioniert die Energiepreisbremse

Einfach erklärt, hat eine Energiepreisbremse das Ziel, dass Verbraucher für ihre Energie nur einen bestimmten, vorher festgelegten Preis zahlen müssen. Hat die Energiepreisentwicklung diese Summe erreicht, fällt der „Deckel“ und die Kosten für den Verbraucher können nicht weiter steigen. Die Differenz vom Marktpreis zum Deckel übernimmt der Staat. Neben systemrelevanten Institutionen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen gilt die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme sowohl für Privathaushalte als auch für KMU und große (Industrie-) Unternehmen.

Privathaushalte und KMU

Für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet die Energiepreisbremse, dass 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs mit 12 Cent/kWh gedeckelt werden, was gleichzeitig einen Rabatt zum regulären Marktpreis bedeutet. Die Wärmepreisbremse beinhaltet eine Preisdeckelung von 9,5 Cent/kWh. Die Strompreisbremse gilt für kleine Betriebe mit einer Deckelung von 40 Cent/kWh, für mittlere Unternehmen von 13 Cent/kWh. Zudem bekommen Verbraucher dieser Gruppe vom Staat einmalig rückwirkend einen Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar ausbezahlt. Und auch den Dezemberabschlag übernimmt der Bund, damit KMU und Privathaushalte den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse besser überbrücken können.

Große Unternehmen und Industrieunternehmen

Für große und Industrieunternehmen greift die Energiepreisbremse mit einer Deckelung von 70 Prozent zu 7 Cent/kWh bei Erdgas und zu 7,5 Cent/kWh bei Wärme. Zudem soll es für große Betriebe eine Deckelung des Strompreises von 13 Cent/kWh geben. Den übrigen Verbrauch müssen Industrieunternehmen zum regulären Marktpreis beziehen.

Diese Nachteile hat die Energiepreisbremse

Was im ersten Moment nach einer tollen Entlastung aussieht, hat jedoch auch eine Kehrseite. Denn die Strompreisbremse ist teilweise durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei der Stromerzeugung, einer sogenannten Erlösabschöpfung, finanziert. Diese basiert auf der Annahme, dass Stromerzeuger jeglicher Art verschieden hohe Zufallsgewinne generieren. Gemeint sind damit Gewinne, die entstehen, wenn die Erlöse am Strommarkt einen technologiespezifischen Referenzwert überschreiten – also Gewinne, die zusätzlich zum erwarteten Standardgewinn anfallen. 90 Prozent davon werden in Form einer Erlösabschöpfung vom Staat „genommen“, um die Energiepreisbremsen, wie zum Beispiel die Strompreisbremse, finanzieren zu können. Die restlichen zehn Prozent dürfen die Energieerzeuger behalten.

Soweit, so gut – das Problem liegt jedoch tiefer. Denn was als Standard- und was als Zufallsgewinn gilt, war mit dem ersten Gesetzesentwurf zur Energiepreisbremse nicht einheitlich festgelegt. Insbesondere für die Biogasbranche sah das zunächst schlecht aus. So wurde diese bei der Berechnung der Abschöpfungssummen nämlich nicht mit Ausnahmeregelungen berücksichtigt. Und während fossile Energieträger alle Kosten „einpreisen“ und die Abschöpfung „nach Kosten“ vornehmen durften, waren Unternehmen aus dem Sektor der erneuerbaren Energie dazu angehalten, „vor Kosten“ die vollen eigentlich geplanten 18 Cent/kWh abzuschöpfen.

Das hat in der Branche für lautstarken Unmut gesorgt und letztendlich zur Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zu Energiepreisbremse und Erlösabschöpfung geführt. Mit erleichternden Nachrichten für die Biogasbranche: Für erneuerbare Energien gilt jetzt eine auf 9 Cent/kWh erhöhte Sicherheitsmarge. Eine Bagatellgrenze von einem MW Höchstbemessungsleistung (HBL) schließt zudem Biomethananlagen, landwirtschaftliche Biogasanlagen sowie kleine Anlagen von bis zu 1 MW HBL größtenteils von der Erlösabschöpfung aus.

Das müssen Anlagenbetreiber wissen

Für Anlagenbetreiber, die Biogas bzw. Strom aus Biogas bereitstellen, heißen die neuen Gesetzgebungen zu beschlossenen Energiepreisbremsen und Erlösabschöpfungen vor allem eines: Sie können weiterhin Energie produzieren, ohne große Nachteile bezüglich der Abschöpfungen oder sonstige finanzielle Belastungen befürchten zu müssen. Für viele von ihnen ist die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zudem ein klares Zeichen seitens der Politik pro erneuerbare Energien. Vor allem die Tatsache, die sie weniger von ihren Zufallsgewinnen zur Finanzierung der Strompreisbremse abgeben müssen, ist ein positives Signal und gleichzeitig auch ein Zugeständnis, wie wichtige alternative Energiequellen mittlerweile für das Land sind. Denn ohne sie wird die Energiewende auf lange Sicht nicht gelingen – Energiepreisbremse hin oder her.