KWK-Ausschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat 2017 eine Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die Untersuchung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen verabschiedet. Die Förderung erfolgt durch eine fixe Zahlung in Cent pro Kilowattstunde. Die Höhe des Betrags wird über Ausschreibungen ermittelt, auf die sich die Betreiber bewerben können, indem sie ein Gebot abgeben.

Damit erhalten Betreiber von KWK-Anlagen mit einem Leistungsbereich von 1-50 MW keine automatische Förderung mehr, sondern müssen sich um Förderung im Rahmen der Ausschreibung bewerben. Geplant sind ab 2017 zwei Ausschreibungstermine pro Jahr, bei welchen Gebote abgegeben werden können. Die erste Ausschreibung fand zum 1. Dezember 2017 statt.

Die Förderbeiträge sind bei konventionellen KWK-Anlagen auf 7 Cent/kWh und bei innovativen KWK-Systemen auf 12 Cent/kWh gedeckelt. Die Ausschreibung erstreckt sich jedoch nicht auf KWK-Anlagen, die der Eigenversorgung dienen. Neben der KWK-Ausschreibung können Betreiber von Anlagen, die mit Bioenergie betrieben werden, auch nach der Flexprämie des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung nach beiden Gesetzen ist nicht möglich. Die EEG-Förderung lohnt sich jedoch nur, wenn die Leistung mindestens 100 kWel beträgt.