Inselbetrieb

Von Insel-/Notstrom-/Netzersatzbetrieb ist die Rede, wenn die BHKW-Anlage ohne das öffentliche Elektrizitätsnetz die Stromversorgung von Verbrauchern aufrechterhalten muss. Sobald dieser Fall eintritt, muss die Sammelschienenfrequenz und die -spannung in definierten Grenzen gehalten werden.

Wird der Verbraucher von einem durch einen Hubkolben-Verbrennungsmotor betriebenen Generator mit Energie versorgt, erfolgt die Regelung der Frequenz durch die Motordrehzahl, die Regelung der Spannung erfolgt durch den im Generator integrierten Spannungsregler (Automatic Voltage Regulator – AVR).

Bei Anlagen mit mehreren Motoren oder mit anderen Aggregaten auch von verschiedenen Herstellern im Inselverbund werden die Frequenz und die Spannung vom einen Teil der Aggregate oder von allen Aggregaten geregelt. Die Wirk‐ und Blindleistung muss in dem Fall durch das Lastmanagementsystem geregelt werden. Ein leistungsmäßig kleiner Anteil kann in diesem Verbund auch leistungsgeregelt werden. Hier ist darauf zu achten, dass Leistungsvariationen schnell gefordert werden können, was voraussetzt, dass hohe dynamische Eigenschaften vorhanden sind.