KWK-Anlagen: 25 Prozent sind bis 2020 machbar

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Im Mittelpunkt des Jahreskongresses des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung Ende September in Berlin stand die Novellierung des KWK-Gesetzes von 2009. Die am Vorabend des Kongresses vorgestellte Studie, in Auftrag gegeben vom BMWi  und durchgeführt von der Prognos AG und der Berliner Energieagentur, kommt zu dem Schluss, dass mit der bisherigen Ausgestaltung des KWKG nur mit 17% bis 20% für in KWK-Anlagen erzeugtem Strom gerrechnet werden kann und damit das gesetzte Ziel von 25% für 2020 verfehlt wird.

Diese Studie bestätigt, so Herr Berthold Müller-Urlaub, seit Mai Präsident des B.KWK, die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Novellierung dieses zukunftsweisenden Gesetzes. Die Rahmenbedingungen sollten so gestaltet sein, dass die 25% auch wirklich erreicht werden. Er setzt sich deshalb für die Erhöhung des Zuschlags für Strom aus KWK-Anlagen ein sowie für eine Entbüro- kratisierung und radikale Vereinfachung des Ausbaus von Mikro-BHKW. Außerdem unterstützt er, gemeinsam mit dem europ. Dachverband COGEN, den Richtlinienentwurf von Energie-Kommisar Günter Öttinger - eine zusätzliche EU-Energieeffizienz-Richtlinie, die noch über das deutsche KWKG 2009 hinausgeht - und möchte diese in deutsches Recht umsetzen.

Nach dem Kongress sprach Herr Berthold Müller-Urlaub im Interview mit Dr. Frank Radtke für ENERGLOBE

 

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